Für eine Gebietskörperschaft Lothringen (ehem.Département Moselle)
ZUSAMMENFASSUNG
Dieses Dokument enthält den Entwurf eines Sonderstatus für eine Gebietskörperschaft Lothringen (ehem. Département Moselle (Art. 72 der Verfassung). Er basiert auf dem Modell des derzeitigen Status Korsikas, das heißt einer Gebietskörperschaft, die
- die Zuständigkeiten der Region und des Departements vereint;
- einer Gebietskörperschaft mit zusätzlichen Zuständigkeiten ausgestattet, die bisher vom Staat ausgeübt wurden..
Ihre Organisation muss Folgendes ermöglichen:
- eine ausgewogene Vertretung zwischen Gebieten und Meinungsströmungen.
- Eine Stärkung der Demokratie
Die Gebietskörperschaft Lothringen wird über ähnliche Kompetenzen wie die Gebietskörperschaft Korsika verfügen. Diese sind jedoch teilweise an die Gegebenheiten der Gebietskörperschaft Lothringen angepasst, insbesondere: :
- ein gemeinsames Organ mit der Gebietskörperschaft Elsass zur Aufrechterhaltung und Aktualisierung des lokalen Rechts.
ORGANISATION
Versammlung, Exekutive
Nach korsischem Vorbild wird die Gebietskörperschaft Lothringen über eine beratende Versammlung (Assemblée de Moselle/Lothringer Landtag ) sowie eine Landesregierung verfügen.
Die Landesregierung und der Landtag werden ihren Sitz in Metz haben..
Kammer der Gebiete
Es wird eine Kammer der Gebiete/Chambre des territoires geschaffen, die sich aus Mitgliedern der Lothringer Landesregierung , dem Präsidenten der Lothringer Landtag sowie acht aus ihrer Mitte gewählten Mitgliedern der Versammlung und gewählten Vertretern der EPCI zusammensetzt.
Diese Kammer hat die Aufgabe, Informationen auszutauschen, Fragen von gemeinsamem Interesse zu erörtern, die Ausübung der Zuständigkeiten der Gebietskörperschaft – insbesondere im Investitionsbereich – zu koordinieren und die Berücksichtigung der Vielfalt der Gebiete bei der Festlegung und Umsetzung öffentlicher Politik zu fördern. Alle Verweise auf die ehemaligen Départements werden gestrichen.
Kammer für lokales Recht
Das lokale Recht ist ein gemeinsames Gut des Elsass und Lothringens.
- Wir wollen dieses Recht dauerhaft sichern,
- Den gewählten Vertreterinnen und Vertretern des Elsass und Lothringens soll ein Instrument an die Hand gegeben werden, um dessen Aktualisierung zu gewährleisten.
Zu diesem Zweck wird in Straßburg eine Kammer für lokales Recht eingerichtet. Sie setzt sich aus Mitgliedern der Landtage von Elsass und Lothringen zusammen.
Jede Änderung der Gesetze oder Vorschriften des lokalen oder des Kultusrechts bedarf der Zustimmung der Kammer für lokales Recht. Die Kammer ist befugt, Gesetzes- und Verordnungsvorschläge zur Änderung der Bestimmungen des lokalen Rechts oder des Konkordats zu formulieren.
Die Kammer für lokales Recht wird vom Institut für lokales Recht fachlich und technisch unterstützt.
GESETZGEBUNGS- UND REGELUNGSBEFUGNISSE
Auf der Grundlage des korsischen Status (CGCT/Allgemeines Gesetz über die Gebietskörperschaften (AGGK), Artikel L4422-16).
Eine deutliche Verstärkung der Demokratie
Wahlmodus der Landtagsmitglieder
Der Landtag der Gebietskörperschaft Lothringen setzt sich wie folgt zusammen:
- zur Hälfte aus gewählten Vertretern der Gebiete, die in jedem Kanton in einer einstufigen Mehrheitswahl gewählt werden
- zur Hälfte aus gewählten Vertretern der Meinungsströmungen, die in Lothrigen in einem einstufigen Verhältniswahlsystem gewählt werden.
Rückgriff auf lokale Referenden
Der Rückgriff auf lokale Referenden wird durch Abweichungen von den Bestimmungen des AGGK erleichtert :
- durch die Möglichkeit, Referenden gleichzeitig mit anderen Wahlen abzuhalten;
- durch Senkung der Schwelle für die Anzahl der zu sammelnden Unterschriften (1/20 statt 1/10) für Initiativreferenden; Zudem besteht die Verpflichtung, das Referendum durchzuführen, sobald die erforderlichen Unterschriften gesammelt sind
- durch Überarbeitung der Bestimmungen, die festlegen, welche politischen Parteien zur Teilnahme an der offiziellen; Kampagne berechtigt sind.
- Zudem werden Entscheidungen, die aus einem lokalen Referendum hervorgehen, unabhängig davon, ob es sich um ein kommunales Referendum oder eine Volksinitiative handelt, durchgesetzt.
Entkopplung der Wahlen
- Damit sich die öffentliche Debatte bei den Regionalwahlen auf regionale Themen konzentriert und von „nationalen” politischen Erwägungen entkoppelt wird, wird die Wahl zum Lothringer Landtag nach einem anderen Zeitplan als die anderen Regionalwahlen durchgeführt.
BEFUGNISSE
Sprache, Kultur
- Der deutsche Regionalsprache Lothringens (deutsche Dialekte und Standarddeutsch) muss durch die Verleihung eines offiziellen Status wieder ein Platz im öffentlichen Leben eingeräumt werden.
- Öffentliche Unternehmen des audiovisuellen Sektors, die Fernseh- und Rundfunkprogramme auf dem Gebiet der Gebietskörperschaft Lothringen ausstrahlen, unterliegen einer Mindestquote für Sendungen in der Regionalsprache (20 bis 30 %).
- Die Gebietskörperschaft Lothringen schließt mit den öffentlichen Unternehmen des audiovisuellen Sektors, die Niederlassungen auf ihrem Gebiet haben, spezielle Vereinbarungen, um die Produktion von Fernseh- und Rundfunkprogrammen zu fördern. Diese Programme dienen der Entwicklung der regionalen Sprache und Kultur und sind für die Ausstrahlung in der Gebietskörperschaft Lothringen bestimmt.
Unterricht
- Es wird ein zweisprachiger Unterricht (Französisch/Deutsch - Regionalsprache) eingeführt. Gleichzeitig wird ein einklagbares Recht auf einen einsprachigen Bildungsgang eingeführt.
- Die Gebietskörperschaft Lothringen ist für die Eröffnung und Schließung von Klassen (einsprachig, zweisprachig, immersiv) im Kindergarten, in der Grundschule und in der Sekundarstufe zuständig.
- Die Gebietskörperschaft Lothringen ist außerdem für die Organisation der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften für die Regionalsprache sowie für die Bewertung der Umsetzung dieses Unterrichts zuständig. Darüber hinaus ist sie für die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse zum Zwecke der Unterrichtsentwicklung in der Regionalsprache zuständig.
- Zudem legt die Gebietskörperschaft Lothringen die Regeln für den Unterricht in den Fächern Geschichte, Kultur, Geografie und Allgemeinwissen über Lothringen sowie die angrenzenden Gebiete Saarland, Luxemburg und Rheinland-Pfalz fest. Darüber hinaus bestimmt sie die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften für diese Fächer.
- Zudem legt die Gebietskörperschaft Lothringen die Regeln für die Organisation des Religions- und Religionskundeunterrichts sowie die Regeln für die Organisation, Aus- und Fortbildung der mit diesem Unterricht betrauten Lehrkräfte fest. Diese Regeln sind in den für die Gebietskörperschaft Lothringen geltenden Sonderbestimmungen vorgesehen..
- Darüber hinaus ist die Gebietskörperschaft Lothringen für die Einrichtung von Anreizmechanismen zur Teilnahme an den oben genannten Fortbildungen zuständig. Sie ist für die Zuweisung der erfolgreichen Bewerber von Auswahlverfahren innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs verantwortlich..
- In Absprache mit den zuständigen Behörden der betroffenen Länder legt die Gebietskörperschaft Lothringen die Modalitäten für die Organisation der grenzüberschreitenden schulischen Zusammenarbeit und der grenzüberschreitenden Klassen fest.
- Die Gebietskörperschaft Lothringen koordiniert den öffentlichen, privaten und von Vereinen getragenen Unterricht in der Regionalsprache.
- die Gebietskörperschaft Lothringen darf Vereine finanziell unterstützen, die zweisprachige oder immersive Kindergärten oder Klassen in der Regionalsprache im Primar- und Sekundarbereich betreiben.
Anmerkung: die Regionalsprache setzt sich aus den auf dem Gebiet der Gebietskörperschaft Lothringen gesprochenen deutsch-lothringischen Mundarten sowie das Standarddeutsch.
Verkehr
Die Gebietskörperschaft Lothringen ist befugt, eine Steuer auf den Straßengüterverkehr zu erheben. Die Versammlung von Moselle legt die Höhe und die Modalitäten der Erhebung dieser Steuer fest. Die Einnahmen daraus fließen in den Haushalt der Gebietskörperschaft Lothringen..
Es wird ein Verkehrsamt in der Rechtsform eines staatlichen Industrie- und Handelsunternehmens (EPIC) mit folgenden Aufgaben gegründet:
- Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des Verkehrs
- Koordination und Integration des Verkehrs auf dem gesamten Gebiet der Gebietskörperschaft Lothringen.
- Ausübung der den Departements und der Region gesetzlich übertragenen Zuständigkeiten sowie der Zuständigkeiten, die ihr vom Staat oder anderen Gebietskörperschaften übertragen wurdens.
- Darüber hinaus ist das EPIC für die Ausarbeitung eines grenzüberschreitenden Verkehrskonzepts mit den zuständigen Behörden in Deutschland und Luxemburg zuständig..
- Organisation der Erhebung der Steuer auf den Straßenverkehr.
- Durchführung aller anderen Aufgaben, die ihm von der Gebietskörperschaft Lothringen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten übertragen werden könnten
Übertragung der als Nationalstraßen klassifizierten Straßen in das Vermögen der Gebietskörperschaft.
Das Eisenbahnnetz des ehemaligen Départements Moselle wird in das Vermögen der Gebietskörperschaft Lothringen übertragen. Diese ist für dessen Ausbau, Instandhaltung, Verwaltung und gegebenenfalls Erweiterung zuständig.
Um der Gebietskörperschaft Lothringen dabei zu helfen, ihre Verankerung im saarländisch-rheinischen Raum wiederzufinden, und um insbesondere das Defizit an grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehrsanlagen zu beheben, das durch die Zerstörungen der beiden letzten Weltkriege verursacht wurde, wird ein außergewöhnliches Investitionsprogramm mit einer Laufzeit von fünfzehn Jahren durchgeführt. Die Modalitäten für die Umsetzung dieses Sonderinvestitionsprogramms sind Gegenstand einer Vereinbarung zwischen dem Staat und der Gebietskörperschaft Lothringen. Der Beitrag des Staates zu den Gesamtkosten des Programms darf 70 % nicht überschreiten.
Raumplanung
- Es wird ein Plan für die Raumordnung und nachhaltige Entwicklung der Gebietskörperschaft Lothringen eingeführt. Dieser ist hinsichtlich der territorialen Kohärenzpläne, lokalen Stadtentwicklungspläne usw. verbindlich..
- Zur Umsetzung von Grundstücksstrategien, zur Mobilisierung von Grundstücken, zur Förderung nachhaltiger Entwicklung, zur Eindämmung der Zersiedelung, zur Entwicklung wirtschaftlicher Aktivitäten, zur Risikoprävention im Hinblick auf technologische und natürliche Gefahren sowie zur Erhaltung von Natur- und Landwirtschaftsflächen wird ein Office foncier d'Alsace-Moselle (Elsass-Lothringisches Grundstücksamt) gegründet.
Wirtschaft
- Unter Beachtung der nationalen und EU-Vorschriften kann die Gebietskörperschaft Lothringen Beihilfen zur Förderung der Wirtschaft gewähren..
- Es ist die Einrichtung eines Investitionsfonds geplant..
- Ein Garantiefonds soll Finanzhilfen für Unternehmen absichern.
- Die Gebietskörperschaft Lothringen ist außerdem Verwaltungsbehörde für die europäischen Struktur- und Investitionsfonds in ihrem Gebiet.
Tourismus
- Die Gebietskörperschaft Lothringen legt die Leitlinien für die touristische Entwicklung von Moselle fest und setzt sie um. Sie definiert, implementiert und bewertet die Tourismuspolitik sowie die geplanten Werbemaßnahmen von Moselle. Darüber hinaus koordiniert sie öffentliche und private Initiativen in den Bereichen Entwicklung, Förderung und Information des Tourismus auf ihrem Gebiet..
- Sie tritt an die Stelle der in ihrem Gebiet tätigen Tourismusämter und -agenturen.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Die Gebietskörperschaft Lothringen kann Maßnahmen mit allen öffentlichen oder privaten Personen aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Schweiz fördern. Zu diesem Zweck wird eine Agentur für grenzüberschreitende Zusammenarbeit gegründet. Diese ist mit Studien, Dokumentationen und Vorschlägen im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit beauftragt.
- Die Landesregierung Lothringens leitet und koordiniert Diskussionen und Verhandlungen im Bereich der grenzüberschreitenden öffentlichen Zusammenarbeit, die für das Gebiet des Departements Moselle von Interesse sind. Sie legt den betroffenen Behörden die ausgehandelten Abkommensvorschläge zur Genehmigung vor. .
- Wenn zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit eine Abweichung von Normen oder Vorschriften erforderlich ist, leitet er die entsprechenden Vorschläge an die betroffenen Behörden weiter. Wird innerhalb von drei Monaten kein Widerspruch eingelegt, gilt die Abweichung bis auf Widerruf.
Zusammenarbeit mit der Gebietskörperschaft Elsass
Es soll eine öffentliche Einrichtung mit Sonderstatus namens „Entente Alsace-Moselle” bzw. „Zweckverband Elsass-Lothringen” gegründet werden. Ziel dieser Einrichtung ist die Koordination aller Initiativen von gemeinsamem Interesse zwischen den Gebietskörperschaften Elsass und Lothringen, insbesondere:
- die Förderung der Zweisprachigkeit und der Regionalsprache,
- die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften in Regionalsprache
- die audiovisuelle Produktionen in Regionalsprache,
- die grenzüberschreitende Zusammenarbeit,
- die Förderung von Kenntnissen über die Geschichte, das Kulturerbe und die Kultur des Elsass und Lothringens
- Grundbuch und Kataster: Im Bereich Grundbuch und Kataster verfolgen die Gebietskörperschaften Elsass und Lothringen die Digitalisierung des Grundbuchs im Rahmen der Öffentliche Einrichtung zur Führung des elektronischen Grundbuchs (Établissement Public d'Exploitation du Livre Foncier Informatisé“ - EPELFI).
- das Vereinsrecht: Die Gebietskörperschaften des Elsass und der Moselle können in Zusammenarbeit mit der EPELFI die Modernisierung der IT-Verwaltung der Vereinsregister unterstützen.
-
- die Waldbewirtschaftung.
Die Einrichtung ist insbesondere dafür zuständig, eine Bestandsaufnahme der rechtlichen, personellen und finanziellen Ressourcen durchzuführen, die zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Gebietskörperschaften Elsass und Lothringen mobilisiert werden können. Zudem soll sie die bestehenden Kooperationen bewerten und alle Instanzen, die von der Aufwertung der